Bürgerbüro Burg

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/ oder die Reisepässe vorgelegt werden sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese wird mit Abschluss eines Mietvertrages vom Vermieter an den Mieter ausgehändigt. Hiermit bescheinigt der Vermieter der Mieterin/ dem Mieter den Einzug in die Wohnung.

UMMELDUNG

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Personalausweis

BEANTRAGUNG PERSONALAUSWEIS

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • 1 aktuelles Lichtbild
  • bisheriger Personalausweis, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden

GEBÜHREN

https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=288424948

https://buerger.sachsen-anhalt.de/kategorie?pstCatId=9361880

KONTAKT

Bürgerservice

In der Alten Kaserne 2
39288 Burg

Tel.: +49 (3921) 921-311/312/313 (Bürgerservice)
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