Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/ oder die Reisepässe vorgelegt werden sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese wird mit Abschluss eines Mietvertrages vom Vermieter an den Mieter ausgehändigt. Hiermit bescheinigt der Vermieter der Mieterin/ dem Mieter den Einzug in die Wohnung.
UMMELDUNG
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Wohnungsgeberbescheinigung
Personalausweis
BEANTRAGUNG PERSONALAUSWEIS
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
1 aktuelles Lichtbild
bisheriger Personalausweis, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden